Die Kanzlei
Am 1.10.1948 eröffnete Dr. Wilhelm Pfannmüller die erste Anwaltskanzlei in Altenstadt/Hessen. Ausgestattet mit profunden Kenntnissen auf dem Gebiet des Vertrags,- Handels- und Erbrechts, gewann er bald das Vertrauen der Rechtsuchenden von nah und fern.
Im Jahr 1951 wurde Dr. Pfannmüller zum Notar bestellt. Seitdem verfügt unsere Kanzlei über ein Notariat (Dr. Pfannmüller von 1951 bis 1989; H.J. Warthorst von 1972 bis 2005, Dieter Appel von 1988 bis 2019, Annemarie Lenz-Appel von 1998 – 2024 und Christoph Appel seit 2017).
Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen.
Aus Leidenschaft zu unserem Beruf widmen wir uns mit Hingabe Ihren rechtlichen Angelegenheiten. Wenn´s eilt, sind wir unverzüglich für Sie da.
Für eine schnelle und flexible Terminvergabe, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, und für die umgehende Bearbeitung der uns übertragenen Mandate sind wir bekannt.
Wir vertreten Sie umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Im Interesse einer optimalen Lösung der Probleme unserer Mandanten haben wir wichtige Rechtsgebiete aufgeteilt, je nach Erfahrungen und Neigungen der Anwältin und der Anwälte, die sich in ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten auch in besonderem Maße fortbilden.
Bei Bedarf arbeiten wir mit Steuerberatern, Steuerprüfern und Sachverständigen zusammen, um unsere Mandanten mit der jeweiligen zusätzlichen Fachkompetenz abzusichern.
Neben unseren anwaltlichen Leistungen bieten Ihnen die Notarin Annemarie Lenz-Appel und der Notar Christoph Appel auch ihre umfangreichen notariellen Dienstleistungen an.
Wir haben Freude am Gestalten Ihrer Verträge und beraten Sie in diesem Zusammenhang umfassend über deren Bedeutung, Tragweite und Zweckmäßigkeit.